Seit 2005 besteht nach der Sportseeschifferscheinverordnung die Pflicht, dass die Schiffsführer entsprechend der funktechnischen Ausrüstung der Yacht ihre Qualifikation durch den Besitz des entsprechenden Funkbetriebszeugnisses nachweisen müssen. Entsprechend des Fahrtgebietes und des Einsatzbereiches unterscheidet man folgende Funkzeugnisse.
Das beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis Short Range Certificate (SRC) ist eine amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im weltweiten Seenot- und Sicherheitssystem (GMDSS) für UKW-Sprechfunkgeräte mit einer Reichweite bis ca. 35sm auf Sportbooten. Dieses Zeugnis ist international und unbefristet gültig.
Das allgemeine Funkbetriebszeugnis Long Range Certificate (LRC) berechtigt zur uneingeschränkten Ausübung des Seefunkdienstes bei Sprechfunkstellen, Schiffs-Erdfunkstellen (Satellitenfunk) und Funkeinrichtungen im weltweiten Seenot- und Sicherheitssystem (GMDSS) auf Sportfahrzeugen.
Das UKW-Sprechfunkzeugnis (UBI) für den Binnenschifffahrtsfunk ist eine amtliche bzw. amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf den Binnenschifffahrtsstraßen. Sie berechtigt den Inhaber am internationalen Binnenschifffahrtsfunk teilzunehmen und ist unbefristet gültig.
Unsere Funkurse im Überblick
Kurs | Wochentag | Kurstyp | Details | |
SRC |
Sonnabend / Sonntag |
Basiskurs |
Praxisausbildung am Prüfungsgerät |
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LRC |
variabel |
Ergänzungskurs |
Simulations-Software |
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UBI |
Sonntag |
Basiskurs Ergänzungskurs zu SRC möglich |
Praxisausbildung am Prüfungsgerät |
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